Allgemeine Geschäftsbedingungen mit

Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

2. Vertragsschluss

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

4. Mietobjekt

5. An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe

6. Miete und Zahlungsbedingungen

7. Kaution

8. Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte

9. Obliegenheiten des Mieters

10. Änderungen am Mietobjekt

11. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

12. Vertragliches Rücktrittsrecht

13. Haftung

14. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

15. Räumung des Mietobjekts

16. Anwendbares Recht

17. Alternative Streitbeilegung

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Philipp Kloidt,

handelnd unter "Ferienhaus Zur Bergeshöhe" (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle

Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem

Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietobjekte

abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters

widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft

zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer

selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne

dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige

Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer

gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietobjekte stellen keine

verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines

verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte

Online-Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Mieter durch Klicken des den

Buchungsvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot

in Bezug auf das ausgewählte Mietobjekt ab.

2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen, - indem er dem Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine

Buchungsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der

Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder- indem er den Mieter nach dessen Buchung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem

Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist

zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch

den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die

Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb

vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass

der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Vor verbindlicher Buchung über das Online-Buchungsformular des Vermieters kann

der Mieter seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen

korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Buchung noch

einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der

üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

2.5 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.6 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und

automatisierter Buchungsabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von

ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter

dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können.

Insbesondere hat der Mieter beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle

vom Vermieter oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten

versandten E-Mails zugestellt werden können.

3) Widerrufsrecht für Verbraucher

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in

den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der

Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

4) Mietobjekt

Mietobjekt ist die aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters

ersichtliche Ferienwohnung bzw. das aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der

Website des Vermieters ersichtliche Ferienhaus mit den dort näher bezeichneten

Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen in der dort näher beschriebenen Lage.

5) An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe

5.1 An- und Abreisezeiten sind aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website

des Vermieters ersichtlich. Abweichende An- und Abreisezeiten können mit dem

Vermieter, bei frühzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise gegebenenfalls gegen

Zuzahlung, individuell vereinbart werden.

5.2 Der Schlüssel zum Mietobjekt wird dem Mieter bei der Anreise vom Vermieter oder

einem von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten an dem mit dem Vermieter zuvor

vereinbarten Ort übergeben.

6) Miete und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung des Mietobjekts sowie für

dessen Instandhaltung und Instandsetzung.

6.2 Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht gesondert

berechnet.

6.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen des

Mietobjekts sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw.

Instandsetzung des Mietobjekts, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs

erforderlich sind.

6.4 Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts

anderes vereinbart ist.

6.5 Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen

Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden.

7) Kaution

7.1 Zur Sicherung seiner Ansprüche behält der Vermieter sich vor, vom Mieter eine

Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren Höhe im Angebot auf

der Website des Vermieters angegeben wird. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in

gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.

7.2 Hinterlässt der Mieter das Mietobjekt bei Beendigung des Mietverhältnisses in

ordnungsgemäßem Zustand und fehlt kein Inventar, so zahlt der Vermieter die vom

Mieter gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück. Für

die Rückzahlung der Kaution kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden,

welches der Mieter für die Zahlung der Kaution verwendet hat.

7.3 Hinterlässt der Mieter das Mietobjekt nicht in ordnungsgemäßem Zustand oder fehlt

ein Teil des Inventars, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der

Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der

Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die

Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.

8) Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchsüberlassung an Dritte

8.1 Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den

Mieter und die von ihm bei Abschluss des Mietvertrages namentlich genannten

Mitbewohner. Das Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken

verwendet werden.

8.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem

Mietobjekt einem Dritten zu überlassen, insbesondere dieses an einen Dritten zu

vermieten.

9) Obliegenheiten des Mieters

9.1 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren.

Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen

des ihm Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt,

verändert oder unbrauchbar gemacht werden.

9.2 Der Mieter hat den Schlüssel zum Mietobjekt sorgfältig zu verwahren und nach

Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter oder einen von diesem hierzu

bevollmächtigten Dritten herauszugeben. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter den

Vermieter unverzüglich hierüber zu informieren und nach bestem Wissen an einer

Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

10) Änderungen am Mietobjekt

10.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen am Mietobjekt vorzunehmen, sofern

diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen

werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße

Gebrauch des Mietobjekts nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über

entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem

Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu

ersetzen.

10.2 Änderungen und Anbauten am Mietobjekt durch den Mieter bedürfen der

vorherigen Zustimmung des Vermieters. Bei Rückgabe des Mietobjekts stellt der Mieter

auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

11) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

11.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für die Dauer der Mietzeit in einem

zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu

erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die

entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim

Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der

hierzu erforderliche Zugang zum Mietobjekt zu gewähren.

11.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden

unverzüglich anzuzeigen.

11.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw.

Reparatur des Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum

einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter einzelne Komponenten

des Mietobjekts zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine

Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

11.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen

Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter

ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese

fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen,

wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer

Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten

bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben

ist.

11.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne

Zustimmung des Vermieters Änderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen

lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter

unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die

Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme

von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts

gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie

nachvollziehbar dokumentiert wurden.

12) Vertragliches Rücktrittsrecht

12.1 Vor Mietbeginn kann der Mieter jederzeit durch eine in Textform gegenüber dem

Vermieter abzugebende Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Übt der Mieter sein

Rücktrittsrecht aus, ist er verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen an den

Vermieter zu zahlen:- bei Rücktritt bis zum 30.Tag vor Mietbeginn 20 % der Gesamtmiete,- 29.-22.Tag vor Mietbeginn 25 % der Gesamtmiete,- 21.-15.Tag vor Mietbeginn 40 % der Gesamtmiete,- 14.-7.Tag vor Mietbeginn 50 % der Gesamtmiete,- ab dem 6.Tag vor Mietbeginn 65 % der Gesamtmiete,- am Tag vor Mietbeginn 80 % der Gesamtmiete.

12.2 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim

Vermieter.

12.3 Dem Mieter wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung

sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die

Pauschale.

13) Haftung

13.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB

wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist

ausgeschlossen.

13.2 Im Ãœbrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen,

vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und

Aufwendungsersatz wie folgt:

13.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit,- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung

auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß

vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind

Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des

Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des

Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig

vertrauen darf.

13.2.3 Im Ãœbrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

13.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des

Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

14) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

14.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf

der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des

Vermieters mitgeteilt.

14.2 Die Miete beginnt mit Ãœberlassung der Mietsache an den Mieter.

14.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1

Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht

jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

15) Räumung des Mietobjekts

15.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt in

ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Persönliche Gegenstände des Mieters sind zu

entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist

sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

15.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden

Schäden oder Mängeln am Mietobjekt und/oder dessen Inventar zu ersetzen.

15.3 Bei Ãœberschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem

Vermieter für jeden Tag der Überschreitung einen dem vereinbarten Mietzins

entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus

gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

16) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der

gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der

Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

17) Alternative Streitbeilegung

17.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur

Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers...

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten

aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

17.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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