Allgemeine Geschäftsbedingungen mit

Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich

2. Vertragsschluss

3. Widerrufsrecht fĂĽr Verbraucher

4. Mietobjekt

5. An- und Abreisezeiten, SchlĂĽsselĂĽbergabe

6. Miete und Zahlungsbedingungen

7. Kaution

8. Gebrauch des Mietobjekts, GebrauchsĂĽberlassung an Dritte

9. Obliegenheiten des Mieters

10. Ă„nderungen am Mietobjekt

11. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

12. Vertragliches RĂĽcktrittsrecht

13. Haftung

14. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

15. Räumung des Mietobjekts

16. Anwendbares Recht

17. Alternative Streitbeilegung

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Philipp Kloidt,

handelnd unter "Ferienhaus Zur Bergeshöhe" (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle

Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem

Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietobjekte

abschlieĂźt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters

widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft

zu Zwecken abschlieĂźt, die ĂĽberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer

selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne

dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige

Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer

gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietobjekte stellen keine

verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines

verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Der Mieter kann das Angebot ĂĽber das in die Website des Vermieters integrierte

Online-Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Mieter durch Klicken des den

Buchungsvorgang abschlieĂźenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot

in Bezug auf das ausgewählte Mietobjekt ab.

2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen, - indem er dem Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine

Buchungsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der

Zugang der Buchungsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist, oder- indem er den Mieter nach dessen Buchung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem

Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist

zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch

den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fĂĽnften Tages, welcher auf die

Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb

vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass

der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Vor verbindlicher Buchung ĂĽber das Online-Buchungsformular des Vermieters kann

der Mieter seine Eingaben laufend ĂĽber die ĂĽblichen Tastatur- und Mausfunktionen

korrigieren. DarĂĽber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Buchung noch

einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der

ĂĽblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

2.5 FĂĽr den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur VerfĂĽgung.

2.6 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und

automatisierter Buchungsabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von

ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter

dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können.

Insbesondere hat der Mieter beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle

vom Vermieter oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten

versandten E-Mails zugestellt werden können.

3) Widerrufsrecht fĂĽr Verbraucher

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in

den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der

Vertrag fĂĽr die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

4) Mietobjekt

Mietobjekt ist die aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters

ersichtliche Ferienwohnung bzw. das aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der

Website des Vermieters ersichtliche Ferienhaus mit den dort näher bezeichneten

Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenständen in der dort näher beschriebenen Lage.

5) An- und Abreisezeiten, SchlĂĽsselĂĽbergabe

5.1 An- und Abreisezeiten sind aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website

des Vermieters ersichtlich. Abweichende An- und Abreisezeiten können mit dem

Vermieter, bei frühzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise gegebenenfalls gegen

Zuzahlung, individuell vereinbart werden.

5.2 Der SchlĂĽssel zum Mietobjekt wird dem Mieter bei der Anreise vom Vermieter oder

einem von diesem hierzu bevollmächtigten Dritten an dem mit dem Vermieter zuvor

vereinbarten Ort ĂĽbergeben.

6) Miete und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Miete umfasst die VergĂĽtung fĂĽr die Ăśberlassung des Mietobjekts sowie fĂĽr

dessen Instandhaltung und Instandsetzung.

6.2 Nebenkosten fĂĽr Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht gesondert

berechnet.

6.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Ă„nderungen des

Mietobjekts sind gesondert zu vergĂĽten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw.

Instandsetzung des Mietobjekts, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs

erforderlich sind.

6.4 Die Miete ist fĂĽr die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts

anderes vereinbart ist.

6.5 FĂĽr die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen

Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden.

7) Kaution

7.1 Zur Sicherung seiner Ansprüche behält der Vermieter sich vor, vom Mieter eine

Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren Höhe im Angebot auf

der Website des Vermieters angegeben wird. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in

gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.

7.2 Hinterlässt der Mieter das Mietobjekt bei Beendigung des Mietverhältnisses in

ordnungsgemäßem Zustand und fehlt kein Inventar, so zahlt der Vermieter die vom

Mieter gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurĂĽck. FĂĽr

die RĂĽckzahlung der Kaution kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden,

welches der Mieter fĂĽr die Zahlung der Kaution verwendet hat.

7.3 Hinterlässt der Mieter das Mietobjekt nicht in ordnungsgemäßem Zustand oder fehlt

ein Teil des Inventars, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der

Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der

Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die

Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.

8) Gebrauch des Mietobjekts, GebrauchsĂĽberlassung an Dritte

8.1 Die Ăśberlassung des Mietobjekts erfolgt zur ausschlieĂźlichen Benutzung durch den

Mieter und die von ihm bei Abschluss des Mietvertrages namentlich genannten

Mitbewohner. Das Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken

verwendet werden.

8.2 Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem

Mietobjekt einem Dritten zu ĂĽberlassen, insbesondere dieses an einen Dritten zu

vermieten.

9) Obliegenheiten des Mieters

9.1 Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren.

Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen

des ihm Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt,

verändert oder unbrauchbar gemacht werden.

9.2 Der Mieter hat den Schlüssel zum Mietobjekt sorgfältig zu verwahren und nach

Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter oder einen von diesem hierzu

bevollmächtigten Dritten herauszugeben. Bei Verlust des Schlüssels hat der Mieter den

Vermieter unverzĂĽglich hierĂĽber zu informieren und nach bestem Wissen an einer

Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.

10) Ă„nderungen am Mietobjekt

10.1 Der Vermieter ist berechtigt, Ă„nderungen am Mietobjekt vorzunehmen, sofern

diese der Erhaltung dienen. MaĂźnahmen zur Verbesserung dĂĽrfen nur vorgenommen

werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße

Gebrauch des Mietobjekts nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über

entsprechende MaĂźnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem

Mieter aufgrund dieser MaĂźnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu

ersetzen.

10.2 Ă„nderungen und Anbauten am Mietobjekt durch den Mieter bedĂĽrfen der

vorherigen Zustimmung des Vermieters. Bei RĂĽckgabe des Mietobjekts stellt der Mieter

auf Verlangen des Vermieters den ursprĂĽnglichen Zustand wieder her.

11) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

11.1 Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt fĂĽr die Dauer der Mietzeit in einem

zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu

erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzufĂĽhren. Die

entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim

Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der

hierzu erforderliche Zugang zum Mietobjekt zu gewähren.

11.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden

unverzĂĽglich anzuzeigen.

11.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw.

Reparatur des Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum

einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter einzelne Komponenten

des Mietobjekts zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine

Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

11.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen

Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter

ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese

fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen,

wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer

Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten

bestehen oder wenn aus anderen GrĂĽnden eine Unzumutbarkeit fĂĽr den Mieter gegeben

ist.

11.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne

Zustimmung des Vermieters Ă„nderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen

lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter

unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die

Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme

von Ă„nderungen, insbesondere im Rahmen der AusĂĽbung des Selbstbeseitigungsrechts

gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie

nachvollziehbar dokumentiert wurden.

12) Vertragliches RĂĽcktrittsrecht

12.1 Vor Mietbeginn kann der Mieter jederzeit durch eine in Textform gegenĂĽber dem

Vermieter abzugebende Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Übt der Mieter sein

Rücktrittsrecht aus, ist er verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen an den

Vermieter zu zahlen:

80% der gezahlten Anzahlungen sind rĂĽckerstattbar wenn 61 Tage vor Ankunft oder frĂĽher storniert wird.

50% der gezahlten Anzahlungen sind rĂĽckerstattbar wenn 35 Tage vor Ankunft oder frĂĽher storniert wird.

20% der gezahlten Anzahlungen sind rĂĽckerstattbar wenn 2 Tage vor Ankunft oder frĂĽher storniert wird.

5% der gezahlten Anzahlungen sind rĂĽckerstattbar wenn 1 Tage vor Ankunft oder frĂĽher storniert wird.

0% Rückerstattung bei späterer Stornierung.

12.2 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim

Vermieter.

12.3 Dem Mieter wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung

sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die

Pauschale.

13) Haftung

13.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB

wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist

ausgeschlossen.

13.2 Im Ăśbrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen,

vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und

Aufwendungsersatz wie folgt:

13.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit,- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezĂĽglich nichts anderes geregelt ist,- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung

auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß

vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind

Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des

Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des

Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig

vertrauen darf.

13.2.3 Im Ăśbrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

13.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des

Vermieters fĂĽr seine ErfĂĽllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

14) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

14.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf

der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des

Vermieters mitgeteilt.

14.2 Die Miete beginnt mit Ăśberlassung der Mietsache an den Mieter.

14.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1

Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht

jeder Partei zur auĂźerordentlichen KĂĽndigung aus wichtigem Grund bleibt unberĂĽhrt.

14.4 Die KĂĽndigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

15) Räumung des Mietobjekts

15.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt in

ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. Persönliche Gegenstände des Mieters sind zu

entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist

sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

15.2 Der Mieter hat die Kosten fĂĽr die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden

Schäden oder Mängeln am Mietobjekt und/oder dessen Inventar zu ersetzen.

15.3 Bei Ăśberschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem

Vermieter fĂĽr jeden Tag der Ăśberschreitung einen dem vereinbarten Mietzins

entsprechenden Betrag zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darĂĽber hinaus

gehenden Schadens behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.

16) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik

Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der

gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der

Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

17) Alternative Streitbeilegung

17.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur

Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers...

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur auĂźergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten

aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

17.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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